Änderungen bei der Jugendlizenz
  18.02.2020 •     Schiedsgericht


Die Schiedsrichterkommisson hat auf ihrer Sitzung am 18.02.20 folgende Änderungen der Jugendlizenz vorgenommen.

  • Die Jugendlizenz kann im Alter von 10 bis 13 Jahren erworben werden.
  • Die Jugendlizenz ist nur noch 2 Jähre gültig.
  • Die Regelung, dass ein*e Jugendschiedsrichter*in nach der zweiten Fortbildung automatisch die D-Lizenz erhält, wird gestrichen.

Die Änderungen gelten ab sofort.

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