Regelung des Jugendspielrechtes in den Jugendgrundklassen

In den Jugendgrundklassen können Spielerinnen und Spieler für einen Verein antreten ohne einen Spielberechtigungseintrag  für diesen Verein in ihrer Spielerlizenz J zu haben.

  • Ein Jugendlicher ist für die Jugendspiele der Jugendgrundklasse grundsätzlich dann spielberechtigt, wenn er eine gültige Spielerlizenz J vorlegen kann.
  • Der Spielberechtigungseintrag bedeutet in der Jugendgrundklasse nicht, dass der Einsatz nur für diesen Verein möglich ist. Jugendliche aus verschiedenen Vereinen sind gemeinsam für denjenigen Verein spielberechtigt, der die Mannschaft offiziell für den Jugendspielverkehr in der Jugendgrundklasse gemeldet hat.
  • Der Verein, der mit einer Mannschaft, in der Jugendliche mit verschiedenen Spielberechtigungseinträgen  eingesetzt werden sollen, am Jugendspielbetrieb der Jugendgrundklasse teilnehmen will, muss dem Jugendstaffelleiter spätestens zwei Wochen vor dem ersten Spieltag eine Mannschaftsmeldeliste mit den Namen und Passnummern der Jugend-Spielerlizenzen vorlegen. Diese Liste ist die verbindliche Spielerliste für die Saison. Nachmeldungen im Laufe der Saison sind möglich.
  • Jede/r Spielerin/Spieler kann nur für eine Vereinsmannschaft am Spielbetrieb der Jugendgrundklasse teilnehmen.