Jugendspielgemeinschaften
Unbeschadet der Bestimmungen zur Bildung von Spielgemeinschaften nach der Spielordnung des HVV, können für den Jugendmeisterschaftsspielbetrieb Jugendspielgemeinschaften für einzelne oder mehrere gebildet werden.
Damit soll Vereinen, die nicht genug Spieler/-innen in einer bestimmten Altersklasse haben, ermöglicht werden, mit einem anderen Verein zusammen eine Mannschaft zu melden und diese Mannschaft als nominelle Jugendspielgemeinschaft starten zu lassen. Die Jugendpunkte können sodann beiden Vereinen entsprechend angerechnet werden.
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- Durchführungsbestimmungen Jugendspielgemeinschaften01.07.2017 | Anhang 4 zur Jugendspielordung264 KB
Kontakt
Der erstmalige offizielle Zusammenschluss zu einer JSG sowie die jährliche formlose Verlängerung müssen der Jugendkommission und der Geschäftsstelle gemeldet werden.