C-Trainer/in

Der Ausbildungslehrgang für die C-Lizenz Breitensport (früher Fachübungsleiter) und die C-Lizenz Leistungssport (früher C-Trainer) ist zusammengefasst.

Die Tätigkeit als Trainer/in im Breitensport umfasst die Anregung zur Betätigung im Volleyball als Freizeit- und Breitensport sowie die Gestaltung eines allgemeinen Übungs-/Trainingsbetriebes mit dazugehörigen Turnieren und Spielrunden.

Die Tätigkeit als Trainer/in im Leistungssport umfasst die Hinführung zur leistungs- und wettkampforientierten Betätigung im Sportspiel Volleyball sowie die Gestaltung des Grundlagentrainings (im Erwachsenenbereich bis Oberliga).

Die einzelnen Ausbildungsabschnitte gliedern sich in einen Grundlehrgang, einen Aufbaulehrgang I und einen Aufbaulehrgang II, mit jeweils 40 Unterrichtseinheiten. Der Aufbaulehrgang II endet mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur). Wer diese Prüfung bestanden hat kann an dem sogenannten Prüfungslehrgang C-Lizenz teilnehmen. Diese Prüfung besteht aus der Ausarbeitung einer Trainingseinheit mit praktischer Lehrprobe. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden werden, erfolgt beim Prüfungslehrgang noch eine mündliche Prüfung.

Zulassungsvoraussetzungen

Grundlehrgang:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Anmeldung bei der Geschäftsstelle per Anmeldeformular plus...
  • tabellarischer sportlicher Werdegang mit Angaben zum derzeitigen Betätigungsfeld

Prüfungslehrgang:

  • Teilnahmenachweis aller drei Ausbildungsabschnitte
  • Teilnahme an der schriftlichen Prüfung (Klausur)
  • eine gültige Schiedsrichter D-Lizenz
  • Nachweis eines Erste Hilfe Kurses (9 Stunden, nicht älter als 5 Jahre)

Erlangung der Lizenzen

Für die Erlangung der C-Lizenz Breitensport müssen alle Module der Ausbildung vollständig besucht werden und zwei Hospitationen bei einer B-Trainerin bzw. einem B-Trainer oder bei einer Mannschaft ab Oberliga aufwärts oder einem Lehrgang eines der jugendlichen Hessenkaders durchgeführt werden. Sowohl die schriftliche Prüfung wie auch die Lehrprobe sind zu bestehen. Wer bei der schriftlichen Prüfung (Klausur) durchfällt kann dies mit einer mündlichen Prüfung ausgleichen. Die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrprobe.

Für die C-Lizenz Leistungssport muss die schriftliche Prüfung zwingend bestanden sowie die Lehrprobe mit einem + vom Prüfungsausschuss bewertet werden!

Sonderregelung für Sport-Studierende

Studierende, die Volleyball als Schwerpunktfach belegen und einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen, müssen zur Erlangung der C-Lizenz nur am Aufbaulehrgang II teilnehmen, ohne die Klausur mitzuschreiben. Die Lehrprobe mit einem + bestanden werden. Die Anmeldung und Prüfungszulassungsvoraussetzungen gelten wie oben beschrieben.

Anmeldung und Gebühren

Die Anmeldung erfolgt per Formular bis spätestens vier Wochen vor dem Lehrgang schriftlich an die Geschäftsstelle. Sollte die Zahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl überschreiten, werden zunächst die Personen berücksichtigt, denen im Vorjahr abgesagt werden musste; ansonsten gilt das Datum der Anmeldung.

 Übersicht: Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.

Der HVV nimmt für diese Lehrgänge keinen Bankeinzug vor.

Termin

C-Lizenz-Ausbildung
230417-TA-C-X

17.04.2023 - 25.06.2023
noch offen