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- Poolplay 8 Teams2 KB
- Poolplay 9 Teams3 KB
- 04.1.a Durchführungsbestimmungen Hessenmeisterschaft / Hessenjugendpokal01.07.2017 | Anlage a zur Jugendspielordnung426 KB
- 04.1.4 Durchführungsbestimmungen Jugendspielgemeinschaften01.07.2017 | Anhang 4 zur Jugendspielordung264 KB
- 04.1.5 Honorierung zusätzlicher Schiedsrichterleistungen01.07.2017 | Anhang 5 zur Jugendspielordnung272 KB
- 04.1.5.1 Abrechnung zusätzlicher Schiedsrichterleistungen01.07.2017 | Anhang 5.1 zur Jugendspielordnung116 KB
- 04.1 Durchführungsbestimmung Jugend-Beach-Spielverkehr01.07.2019 | Anlage zu Teil B der Jugendspielordnung155 KB
- Anwesenheitsliste33 KB
- 04.1.4 Durchführungsbestimmungen Jugendspielgemeinschaften01.07.2017 | Anhang 4 zur Jugendspielordung264 KB
- 04.1.5.1 Abrechnung zusätzlicher Schiedsrichterleistungen01.07.2017 | Anhang 5.1 zur Jugendspielordnung116 KB
Farbe
Farbig auf weißem Untergrund
Graustufen
Schwarz (mit Abstufungen) auf weißem Untergrund
Schwarz
Schwarz auf weißem Untergrund (RGB: 40, 37, 38)
Negativ
Weiß für farbige Untergründe
- HVV-Logo (negativ)1600x860 Pixel, PNG-Format mit transparentem Hintergrund, geeignet für Digitalmedien49 KB
Das Logo des Hessischen Volleyballverbands und die Hinweise zur Verwendung sind aus dem Corporate Design Manual des DVV abgeleitet. Sie unterliegen dem Schutz des Urheber- und des Markenrechts.
Das HVV-Logo findet Anwendung auf dem gesamten offiziellen Schriftgut des Verbandes, insbesondere in E-Mails, auf Briefen, Urkunden, Protokollen, Visitenkarten, Präsentationen und Printmedien. Im Internet wird es auf offiziellen Verbands- und Vereinsseiten sowie in den sozialen Medien verwendet. Weiterhin wird es auf Pokalen, Medaillien und allen Werbe-Produkten angebracht.
Verwendung bei Verbandstätigkeiten
Offiziell benannte Vertreter/innen des Verbandes dürfen das Logo ihm Rahmen ihrer Tätigkeit für den HVV entsprechend der Vorgaben nutzen. Dabei sollen die bereitgestellten Vorlagen verwendet werden.
Verwendung durch Mitgliedsvereine
Mitgliedsvereine des HVV dürfen das Logo – ohne gesonderte Genehmigung – entsprechend der Vorgaben nutzen, um auf ihre Mitgliedschaft im Verband hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Verlinkungen auf Vereinswebseiten.
Die Verwendung des Logos im Rahmen von Veranstaltungen oder Aktionen gemeinsam mit oder im Namen des HVV ist im Vorfeld einmalig durch die Geschäftsstelle zu genehmigen. Insbesondere Print-Produkte sollten vor der Beauftragung abgestimmt werden.
Verwendung durch Kooperationspartner
Kooperationspartner dürfen das Logo entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen nutzen.
Sonstige Verwendung durch Dritte
Eine sonstige Nutzung des Logos durch Externe bedarf einer schriftlichen (per E-Mail) Genehmigung durch die Geschäftsstelle des HVV. Dabei muss das entsprechende Kommunikationsmittel, insbeondere Print-Publikationen, zur Überprüfung vorgelegt werden.
Eine erteilte Genehmigung zur Nutzung des Logos kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden.
Folgende Punkte müssen bei der Nutzung beachtet werden:
- Das Logo muss stets sauber und scharf dargestellt werden.
- Das Logo muss in der ursprünglichen Form verwendet werden.
- Die Farben der Bildmarke dürfen nicht verändert werden.
- Die Schriftart darf nicht verändert werden.
- Das Logo darf nicht durch weitere Text- oder Bildelemente ergänzt werden.
- Es ist nicht gestattet, das Logo in irgendeiner Form zu verzerren.
- Die Bildmarke des Logos kann in Ausnahmefällen auch ohne die Wortmarke verwendet werden.
- Der Mindestabstand umgebender Objekte zum Logo entspricht dem Durchmesser des schwarzen Kreises der Bildmarke.
- In Ausnahmefällen kann das Logo auf einfarbigen, nicht-weißen Flächen eingesetzt werden. Hierbei ist die Negativ-Variante des Logos zu verwenden, die sich deutlich vom Hintergrund abheben muss.
- Auf Bildern ist das Logo mit einer weißen Fläche mit abgerundeten Ecken unterlegt. Der Eckenradius ist gleich mit dem Radius des schwarzen Kreises der Bildmarke.
- Die Platzierung des Logos bei der Erstellung von Printmedien erfolgt in der Regel immer rechts oben.
Farben
- Rot: #ED1C24 | RGB 237, 28, 36
- Schwarz: #231F20 | RGB 35, 31, 32
- Hellgrau: #D1D3D4 | RGB 209, 211, 212
- Dunkelgrau: #6D6D6D | RGB 109, 109, 109
- Weiß: #FFFFFF | RGB 255, 255, 255
nach Thema
- 04.1.5 Honorierung zusätzlicher Schiedsrichterleistungen01.07.2017 | Anhang 5 zur Jugendspielordnung272 KB
- 04.1.5.1 Abrechnung zusätzlicher Schiedsrichterleistungen01.07.2017 | Anhang 5.1 zur Jugendspielordnung116 KB