Aufbau des Hessischen Volleyballverbands

Auf dieser Seite sind die Organe des HVV und deren Zusammensetzung dargestellt. Außerdem findest du hilfreiche Links und aktuelle Kontakte.
Die Erläuterungen dienen nur als Hilfestellung. Die ausführlichen Regelungen finden sich in der Statzung.

Der Verbandstag ist das höchste Organ des HVV und kommt normalerweise alle zwei Jahre zusammen. Dort wird unter anderem über die Entlastung des Vorstands entschieden und dieser anschließend neu gewählt. Über den Verbandstag können außerdem Änderungen der Satzung und einzelner Ordnungen erreicht werden.

Die Protokolle der letzten Jahre finden sich hier:  Verbandstag.

Ein Verbandstag setzt sich aus folgenden Gruppen zusammen:

Das Präsidium ist das zweithöchste Organ des HVV. Es überwacht die Arbeit des Vorstandes, der Kommissionen und der Bezirksvorstände und kommt in der Regel zwei mal pro Jahr zusammmen.

Die Zusammensetzung des Präsidiums ist wie folgt:

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und bis zu fünf Vizepräsidenten. Er wird für zwei Jahre vom Verbandstag gewählt und ist für die Geschäftsführung des HVV verantwortlich.
 

Christopher Fetting
HVV-Präsident

Michel Bartoschik
HVV-Vizepräsident
Finanzen

Dr. Natalia Dobrosz
HVV-Vizepräsidentin
Verbandsentwicklung

Volkmar Hauf
HVV-Vizepräsident
Spielbetrieb & Leistungssport

Markus Pfahlert
HVV-Vizepräsident
Beach

Ines Prokein
HVV-Vizepräsidentin
Jugend

Die Vorsitzenden der einzelnen Bezirke werden bei den Wahlen der Bezirksvorstände alle zwei Jahre vom Bezirkstag gewählt und anschließend vom Verbandstag bestätigt.

Dennis Wenzl
Bezirksvorsitzender Nord

Klaus P. Diel
Bezirksvorsitzender Mitte

Christian Wiese
Bezirksvorsitzender West

Michael Holljes
Bezirksvorsitzender Süd

Die Vorsitze der einzelnen Kommissionen werden alle zwei Jahre vom Verbandstag gewählt.

Der Vorsitz des Verbandsgerichts wird alle zwei Jahre vom Verbandstag gewählt.

Miriam Vetter
Vorsitzende des Verbandsgerichts

Wer das Amt des Präsidenten des HVV über mehrere Wahlperioden verdienstvoll geführt hat, kann zum Ehrenpräsidenten auf Lebenszeit ernannt werden. Der Ehrenpräsident kann am Verbandstag teilnehmen und ist dort stimmberechtigt.

 Ehrungsordnung (PDF)

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden,

  • wer Inhaber der goldenen Ehrennadel des HVV ist und sich auch nach der Verleihung weiterhin im besonderen Maße um den HVV verdient gemacht hat oder
  • sich als Inhaber einer Funktion im HVV außergewöhnlich um die Belange des hessischen Volleyballsports verdient gemacht hat.

 Ehrungsordnung (PDF)
 

Ordentliches Mitglied im HVV können hessische Vereine werden, sofern sie dem Landessportbund Hessen angehören und den Volleyballsport betreiben oder betreiben wollen.

Eine Spielgemeinschaft kann die Aufnahme als Mitglied beantragen, wenn sie ausschließlich aus beim LSB H gemeldeten Vereinen besteht.

 Vereine im HVV

Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, sofern sie den Volleyballsport fördern oder fördern wollen.

Das Verbandsgericht ist die letzte Instanz zur Entscheidung von Streitfällen aus dem Spielverkehr, es stellt Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des HVV fest und ahndet diese. Das Verbandsgericht entscheidet jeweils in der Besetzung von drei Mitgliedern, in der Regel der Vorsitzende und zwei Bezirksrechtswarte als Beisitzer.

Der Vorsitz des Verbandsgerichts wird alle zwei Jahre vom Verbandstag gewählt und gehört dem Präsidium des HVV an.

Miriam Vetter
Vorsitzende des Verbandsgerichts

Die Bezirksrechtswarte werden von den Bezirkstagen alle zwei Jahre gewählt.


Bezirkstag - Info

Zur Vorbereitung des Verbandstags finden im Kalenderjahr des ordentlichen Verbandstags auf regionaler Ebene die Bezirkstage statt. Hier wird der Bezirksvorstand entlastet und gewählt.

Dennis Wenzl
Bezirksvorsitzender Nord

Klaus P. Diel
Bezirksvorsitzender Mitte

Christian Wiese
Bezirksvorsitzender West

Michael Holljes
Bezirksvorsitzender Süd

Alle zwei Jahre wählt der Verbandstag zwei Kassenprüfer und einen Ersatz-Kassenprüfer. Diese prüfen einmal pro Jahr die Ausgaben und Einnahmen des Verbands.
 

Rolf Danuschewske
Kassenprüfer

Friedhelm Rücker
Kassenprüfer

Britta Gerlach
Kassenprüferin (Ersatz)

Die ZWiSt ist ein außerhalb der Verbandsgeschäftsstelle angesiedeltes Organ des HVV zur zentralen und einheitlichen organisatorischen Abwicklung der Widerspruchs- und sonstigen Rechtsbehelfsverfahren. Die Einrichtung nimmt das Präsidium vor.