Fortbildungen im Zuständigkeitsbereich des HVV
Gültigkeit der Lizenzen
C-Lizenz
Die C-Lizenz ist im gesamten Bereich des DVV gültig.
Die Gültigkeitsdauer der C-Lizenz beträgt 4 Jahre.
Die Gültigkeit der Lizenz wird um 4 Jahre verlängert, wenn der/die Inhaber/in spätestens im 4. Jahr der Gültigkeit an einer mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfassenden Fortbildung teilgenommen hat.
Die Fortbildung kann durch jeden Landesverband des DVV sowie nach Absprache mit der Lehrkommission auch durch andere Ausbildungsträger im Sinne der Rahmenrichtlinien für die Übungsleiterausbildung des DSB erfolgen.
Kommt ein/e Lizenzinhaber/in seiner Fortbildungspflicht nicht während der Gültigkeit nach, so muss an einer Fortbildung von mindestens 30 Unterrichtseinheiten teilgenommen werden.
B-Lizenz
Die B-Lizenz ist im gesamten Bereich des DVV gültig und ist Voraussetzung, eine Regionalligamannschaft zu betreuen.
Die Gültigkeitsdauer der B-Lizenz beträgt 3 Jahre.
Die Gültigkeit der Lizenz wird um 3 Jahre verlängert, wenn der/die Inhaber/in spätestens im 3. Jahr der Gültigkeit an einer mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfassenden Fortbildung teilgenommen hat.
Die Fortbildung kann durch jeden Landesverband des DVV sowie nach Absprache mit der Lehrkommission auch durch andere Ausbildungsträger im Sinne der Rahmenrichtlinien für die Übungsleiterausbildung des DSB erfolgen.
Kommt ein/e Lizenzinhaber/in seiner Fortbildungspflicht nicht während der Gültigkeit nach, so muss an einer Fortbildung von mindestens 30 Unterrichtseinheiten teilgenommen werden.