SR-Lehrgänge für die Hallensaison 2020/21
  21.07.2020 •     Schiedsgericht


Die Sommerferien sind da und Turniere im Sand laufen bereits. Selbst im Fernsehen läuft die #RoadToTimmendorf. Doch es stellt sich die Frage: Wie geht es jetzt weiter in der Halle und wie kommt man an die benötigen Fort- und Ausbildungen für Schiedsrichterlizenzen?

Aktuell sind in Hessen Training und Wettkampfsport mit bis zu 10 Personen pro Spielfeld auch ohne Einhaltung von Mindestabständen erlaubt, zuzüglich Trainer und Schiedsrichter. Das ist im Beachvolleyball gut anwendbar, für die Halle funktioniert das leider so noch nicht.

In intensiven Gesprächen mit dem Landessportbund Hessen hat sich eine Initiative herauskristallisiert, den Wettkampfsport unabhängig von der Anzahl der Sportler ab Anfang September hessenweit zu ermöglichen. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen auf politischer Ebene. Gemeinsam mit dem Vorstand plant die Spielkommission derzeit weiterhin mit dem Szenario eines "normalen" Saisonstarts. Sollte sich das nicht realisieren lassen, werden wir – wie anfang Mai angekündigt – eines der anderen Szenarien verfolgen.

Es häufen sich die Nachfragen bezüglich der Schiedsrichterlizenzen für die neue Saison. In einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz hat man sich auf folgende Lösung geeinigt.


SR-Fortbildungen

  • Fortbildungen sind unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen als Präsenzveranstaltungen möglich und werden bereits durchgeführt.
  • Online-Fortbildungen sind in der Erprobung und laufen ebenfalls.

SR-Ausbildungen

  • Der Theorieteil ist unter Einhaltung der genannten Hygienemaßnahmen ebenfalls als Präsenzveranstaltung möglich.
  • Der Praxisteil ist aktuell durch die 10-Personen-Regelung beschränkt.

D-Lizenz

Die Praxis kann in diesem Jahr ausnahmsweise auch mit einem Spiel 4:6 durchgeführt werden.

C-Lizenz

Für den Erwerb der C-Lizenz ist eine "richtige" Praxis notwendig, also ein Spiel 6:6.

Deshalb wird in diesem Jahr folgende Ausnahmeregelung bis 31.12.2020 angeboten:

  • Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter mit einer D-Lizenz dürfen in einer Spielklasse mit der Anforderung C-Lizenz in der Saison 2020/21 ausnahmsweise pfeifen, wenn sie die C-Theorieprüfung bestanden haben.
  • Die Praxis muss bis zum Beginn der Saison 2021/22 nachgeholt werden. Ansonsten verfällt die bestandene Theorie-Prüfung.
  • Die bestandene Theorieprüfung wird in der D-Lizenz unter Bemerkungen (inklusive Ort und Datum) eingetragen.
  • Der Schiedsrichter muss sich selbst um die Praxis bemühen.
  • Entsprechend der Veränderung der Pandemielage wird der HVV geeignete Praxislehrgänge anbieten.
  • Macht eine Mannschaft von der Regelung Gebrauch, ist sie selbst dafür verantwortlich, dass eine Kopie des Schiedsrichterscheins inklusive des Eintrages über die bestandene Theorieprüfung (auch digital möglich) an die zuständige Staffelleitung geschickt wird.
    Nur so besteht die Möglchkeit zu prüfen, ob der Schiedsrichter ausreichend lizensiert ist.

BK-Lizenz

Das Verfahren ist analog zur C-Lizenz:

  • SR mit einer C-Lizenz dürfen ausnahmsweise höher pfeifen, wenn sie die BK-Theorie-Prüfung bestanden haben.

B-Lizenz

  • Frist bis zum Verfallen der BK-Lizenz wird um ein Jahr verlängert, also von zwei auf drei Jahre.

Unabhängig davon versuchen wir, Gelegenheiten für Praxisprüfungen auch noch in diesem Jahr zu schaffen. Das alles gilt vorbehaltlich der Änderung von uns auferlegter, coronabedingter Rahmenbedingungen.

Alles Gute für euch!

Timo Geppert

Vorsitzender Landesspielkommission

Michael Hölzinger

Schiedsrichterlehrwart

#hessenvolley
Facebook
Instagram
Twitter
Youtube