Änderungen bei der Jugendlizenz
18.02.2020
•
Schiedsgericht
- Die Jugendlizenz kann im Alter von 10 bis 13 Jahren erworben werden.
- Die Jugendlizenz ist nur noch 2 Jähre gültig.
- Die Regelung, dass ein*e Jugendschiedsrichter*in nach der zweiten Fortbildung automatisch die D-Lizenz erhält, wird gestrichen.
Die Änderungen gelten ab sofort.