Aktualisierte Informationen zum Beginn des Spielbetriebs
  11.09.2020 •     Halle


Kurz vor Beginn der Saison hat der DVV eine weitere Änderung der Bundesspielordnung beschlossen, die auch vollumfänglich für die hessischen Vereine gilt. Außerdem wurden auf der heutigen Sitzung des HVV-Präsidiums die aktuell gültigen Durchführungsbestimmungen 2020/21 erweitert.

Änderung in der Bundesspielordnung

BSO 6.11.2: Wird ein Spieler fünfmal in der gleichen höheren Spielklasse eingesetzt, hat er sich für diese fest gespielt. Erfolgt dieser mehrmalige Einsatz in unterschiedlich höheren Spielklassen, spielt er sich in der niedrigsten dieser Spielklassen fest. Ein mehrmaliges Festspielen ist möglich, wobei alle Einsätze in höheren Spielklassen mitgezählt werden. Soweit Landesverbände eine abweichende Regelung getroffen haben, gilt die BSO. 

Diese Änderung ist als Ausnahmereglung für die Saison 2020/21 gedacht, um den Vereinen in Zeiten von Corona eine weitere Möglichkeit zu schaffen, spielfähig zu bleiben.

Erläuterung zum praktischen Ablauf für Schiedsgericht und Staffelleitung

1., 2. und 3. Einsatz:

  • Das Höherspielen wird – wie bisher – seitens des Schiedsgerichts in der Lizenz an der vorgesehenen Stelle eingetragen und auch im Spielberichtsbogen erfasst.
  • Die Lizenz ist nach der Eintragung des Höherspielens in Phoenix II erneut (mit dem Vermerk) auszudrucken.

4. und 5. Einsatz:

  • Ab dem vierten Höherspielen ist die Eintragung an einer „geeigneten Stelle“ in der Lizenz vorzunehmen und weiterhin im Spielberichtsbogen einzutragen.
  • Ein erneutes Ausdrucken darf dann NICHT mehr erfolgen.
  • Sobald die fünfte Eintragung vorhanden ist, erfolgt die Höherstufung und die Lizenz wird mit der neuen Staffelzuordnung ausgedruckt.

Wertung von Rückzügen 2020/21

Leider haben wir kurz vor dem Saisonstart noch einige Abmeldungen von Mannschaften zu verzeichnen, die in den meisten Fällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Über die Wertung und den Umgang mit diesen Rückzügen wird die Landesspielkommission gesondert entscheiden. Der HVV wird versuchen, eine für die unterschiedlichen Interessengruppen akzeptable Lösung zu finden.

Umgang mit Pressevertretern im Rahmen der Hygienekonzepte

Der HVV hat in seine Handlungsempfehlungen eine Regelung zum Thema Pressevertreter aufgenommen, die wie folgt lautet:

„Pressevertreter sollen, wenn möglich im Zuschauerbereich untergebracht werden; in Ausnahmefällen ist es ihnen gestattet, die Passivzone oder Wettkampfzone kurzzeitig unter Einhaltung des Mindestabstandes und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten, hierrüber entscheidet der Ausrichter. Sollte es weitere ausrichterspezifische Regelungen diesbezüglich geben sind diese einzuhalten.“

Meldung der Ampelkategorie

Nach den ersten praktischen Erfahrungen bei der Risikoermittlung sowie den ersten roten Fällen in Hessen und der Volatilität der kommunalen Entscheidungen, haben wir sowohl die Durchführungsbestimmungen als auch die Handlungsempfehlungen des HVV noch einmal ergänzt. Es ist nun auch notwendig Verbesserungen der Kategorie (Ampelfarbe) mitzuteilen:

„Sollte eine Mannschaft von ROT wieder in eine niedrigere Kategorie fallen und/oder lokale Einschränkungen, die einen Spielbetrieb untersagt hätten, aufgehoben werden, so hat sie darüber umgehend den Ausrichter, die Staffelleitung und das Corona-Team des HVV (corona@hessen-volley.de) zu informieren.“

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