Freude am Volleyballspiel ist zurück
24.09.2020
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Halle
Die ersten Spieltage haben erfreulicherweise stattgefunden und es konnten Erfahrungen mit der Umsetzung der Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen gesammelt werden. Das erste Fazit der Verbands-Vertreter, die sich erlaubt haben einige Spiele zu besuchen, fällt durchaus positiv aus. An der ein oder anderen Stelle wurde jedoch sichtbar, dass eine Richtschnur seitens des Verbandes beziehungsweise konkretere Ausführungen gewünscht wären. Dies möchten wir mit den folgenden Erweiterungen gerne vornehmen.
Kommunikation im Vorfeld eines Spieltags
Bitte weist eure Gäste unbedingt rechtzeitig auf euer Hygienekonzept und die damit verbunden Einschränkungen hin. Wo befindet sich der Eingang und welche Umkleide ist zu nutzen? Kann im Anschluss an das Spiel geduscht werden? Das gilt auch für die Anzahl der Plätze für mitgereiste Fans.
Wir empfehlen den ausrichtenden Vereinen, falls ihr Hygienekonzept die Teilnahme von Zuschauern vorsieht, ein Kontingent an Plätzen in Höhe von mindestens 20 % für die Gastmannschaft bzw. bei Doppelspieltagen jeweils mindestens 10 % für beide Gastmannschaften vorzusehen.
Diese Saison wird leider „etwas leiser“
Das Thema „Anfeuern“ sorgt weiterhin für Unsicherheit bei vielen Teams. Aus diesem Grund möchten wir nochmals unsere Empfehlungen konkretisieren:
- Anfeuerungsgesänge und -rufe sind aus Sicht des HVV zu unterlassen, insbesondere von am Netz befindlichen Spielern.
- Kurze Jubelschreie oder Freudenrufe sind Teil der volleyballspezifischen Emotion und somit nicht zu verhindern, sollten nach Möglichkeit nicht zu exzessiv werden.
- Das Abklatschen der anderen Mannschaft ist generell zu unterlassen. Ebenso empfehlen wir, das Abklatschen untereinander vor dem Satzbeginn zu vermeiden oder nur anzudeuten.
- Ein Zusammenkommen in der Feldmitte im Kreis sollte mit etwas Abstand erfolgen und ohne „Schlachtruf“.
Wir weisen darauf hin, dass lokal genehmigte Konzepte gewisse Ausnahmeregelungen zu diesen Punkten enthalten können.
Corona-Team des HVV:
„Auch wenn nicht alle diese Maßnahmen den Akteuren auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen, bitten wir euch trotzdem nachdrücklich darum diese einzuhalten. Nach wie vor ist es ein Privileg wieder Wettkampfsport durchführen zu dürfen, das wir uns unbedingt erhalten wollen.“
Durchführungsbestimmungen erweitert
Sollte eine Mannschaft Fragen oder Bedenken bezüglich der Einhaltung des Hygienekonzeptes haben, kann der Kapitän sich über den 1. Schiedsrichter an den Hygienebeauftragten des Ausrichters wenden. Sollte der Hygienebeauftragte seinerseits Anmerkungen zur Einhaltung des Hygienekonzeptes haben, kann er sich über die Anschreiber beim 1. Schiedsrichter bemerkbar machen, dieser bittet den Hygienebeauftragten und die Mannschaftskapitäne dann zu sich. Den Anweisungen hinsichtlich der Maßnahmen des Hygienebeauftragten ist Folge zu leisten.
Wird ein Spieler oder eine Mannschaft aufgrund von Verstößen gegen das Hygienekonzept vom Ausrichter der Halle verweisen, ist dies im Spielberichtsbogen unter Bemerkungen zu erfassen. Sollte eine Mannschaft aufgrund eines solchen Verweises spielunfähig werden, ist dies ebenfalls zu vermerken. Über die Wertung wird gesondert entschieden.