Kurz notiert: Neuigkeiten zum Spielwesen
  17.09.2021 •     Halle , Schiedsgericht


Die neue Saison steht vor der Tür. In der 2. Bundesliga haben hessische Teams bereits die ersten Spiele bestritten. Mit der U15, der U18 und den BFS-Ligen startet der HVV an diesem Wochenende auch offiziell den Spielbetrieb. Die Landespielkommission hat in dieser Woche noch einmal getagt und ebenso das Corona-Team. Hier kommen kurz und bündig die wichtigsten Informationen.

Spielbetrieb unter Corona

Aufgrund der Änderungen in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen wurden auch die Handlungsempfehlungen des HVV zur Ausübung des Volleyballsports unter Berücksichtigung von Schutz- und Hygienemaßnahmen aktualisiert und angepasst.

Spielbälle – Saison 2021/22

Auch in dieser Spielzeit ist und bleibt der MIKASA V200W der offizielle Spielball im HVV. Darüber hinaus sind folgende Bälle für den Spielbetrieb in den hessischen Ligen gestattet:

  • MIKASA V300W
  • MIKASA V320W
  • MIKASA MVA200
  • MIKASA MVA300
  • MIKASA MVA310

Höherspielen

Trotz der Anpassungen in den DVV-Ligen gilt in den hessischen Ligen, dass erst ab dem dritten Spiel das Höherspielen möglich ist.

Regelungen zu den Schiedsgerichten

Die letztjährigen Regelungen zur Schiedsrichterausbildung wurden verlängert.

Für den Erwerb der D-, C- und B/BK-Lizenz ist eine „richtige“ Praxis notwendig, also ein Spiel 6:6, deshalb werden in diesem Jahr folgende Ausnahmeregelungen bis 31.12.2021 angeboten:

  • Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter (SR) mit einer D-Lizenz dürfen in einer Spielklasse mit der Anforderung C-Lizenz in der Saison 2021/22 ausnahmsweise pfeifen, wenn sie die C-Theorieprüfung bestanden haben.
  • SR mit einer C-Lizenz dürfen ausnahmsweise höher pfeifen, wenn sie die BK-Theorie-Prüfung bestanden haben.
  • Erwerb B-Lizenz: die Frist bis zum Verfallen der BK-Lizenz wird um ein weiteres Jahr verlängert, also von zwei auf drei bzw. vier Jahre. Dies gilt nur für Lizenzen ab 2018.

Die Praxis muss bis zum Beginn der Saison 2022/23 nachgeholt werden. Ansonsten verfällt die bestandene Theorie-Prüfung. Die bestandene Theorieprüfung wird in der SR-Lizenz unter Bemerkungen (inklusive Ort und Datum) eingetragen. SR müssen sich selbst um die Praxis bemühen und der HVV wird geeignete Praxislehrgänge anbieten.

Macht eine Mannschaft von der Regelung Gebrauch, ist sie selbst dafür verantwortlich, dass eine Kopie der Lizenz inklusive des Eintrages über die bestandene Theorieprüfung (auch digital möglich) an die zuständige Staffelleitung geschickt wird. Nur so besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob das Schiedsgericht ausreichend lizensiert ist.

 

Der Vorstand und die Landesspielkommission wünscht allen Teams eine erfolgreiche, corona- und verletzungsfreie Saison.

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