Landesregierung erlässt neue Maßnahmen
  09.11.2021 •     Halle


Ab Donnerstag gelten in Hessen erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wichtigster Punkt daraus ist die Verschärfung der Testnotwendigkeit bei 3G-Veranstaltungen auf einen PCR-Test.

Pressemitteilung der Hessischen Staatzkanzlei, 08.11.2021
„Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft dies die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten […]. Nur für Kinder und Jugendliche [unter 18 Jahren – Anm. d. Verf.] sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.“

Die Testhefte aus der Schule behalten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren damit weiterhin ihre Gültigkeit bei 3G.

Diese Regelungen sind nach aktuellem Stand ab dem 11. November 2021 gültig und einzuhalten, was für die am Wochenende stattfindenden Volleyball-Spiele eine Herausforderung darstellt. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird es für die Ansetzungen am 13./14. November die Möglichkeit ausnahmsweiser Spielverlegungen geben.

Wie die Staffelleitungen dann künftig mit dem Thema „Spielverlegung aufgrund von Nichterfüllung der neuen Maßnahmen“ umgehen, wird nun schnellstens in den Verbandsgremien diskutiert und entsprechend veröffentlicht.

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