Pilotprojekt: C-Lizenz ausreichend für die Landesliga
  23.05.2023 •     Schiedsgericht


Die Schiedsrichterkommission hat in Zusammenarbeit mit der Spielkommission beschlossen, dass Spiele in den hessischen Landesligen während der nächsten beiden Spielzeiten auch mit einer C-Lizenz geleitet werden dürfen. Die Lizenzstufen für alle weiteren HVV-Ligen bleiben unverändert.

Mit dieser befristeten Regelung soll C-Schiedsrichterinnen und C-Schiedsrichtern die Möglichkeit gegeben werden, mehr Spiele pfeifen und dadurch mehr Erfahrung sammeln zu können. Nach der Saison 2024/25 werden beide Gremien, gemäß Punkt 9.2 der Spielordnung, erneut über das weitere Vorgehen beraten.

Lizenzstufen im Überblick

StufeSpielklassen
J-Lizenz1. und 2. SR bei Jugendspielen
und in der Kreisklasse
2. SR in der Kreisliga
D-Lizenz1. SR bis Kreisliga (ggf. Bezirksliga)
2. SR bis Bezirksoberliga
C-Lizenz1. SR bis Landesliga (neu)
2. SR bis Oberliga
BK-Lizenz1. und 2. SR für alle Spielklassen im HVV
B-Lizenz1. und 2. SR für alle Spielklassen im HVV

Diese Übersicht befindet sich auch im Leitfaden für Volleyball-SR im HVV. Dieser wird derzeit aktualisiert und im Nachgang zum Verbandstag veröffentlicht.

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