Trainingsbetrieb für kontaktlosen Sport in Hessen wieder möglich
  08.05.2020 •     Verband


In ihrer Sitzung am 07.05.2020 hat die hessische Landesregierung beschlossen, die Corona-Maßnahmen zu lockern. Vereine können ab Samstag, mit entsprechendem Hygienekonzept, wieder sportliche Aktivitäten anbieten.

„Wir freuen uns sehr, dass uns mit dieser Entscheidung die Möglichkeit eröffnet wird, unserem geliebten Sport ein Stück weit wieder nachgehen zu können. Sicherlich gestaltet sich die Umsetzung anders, als wir es bisher gewohnt sind. Hier bedarf es individueller Lösungen, die auch von den Bestimmungen der jeweiligen Kommune abhängig sind“ , so  Thomas Petigk, Präsident des hessischen Volleyballverbands.

Die in dieser Woche gemeinsam erarbeiteten Übergangsregeln des DVV und DOSB gelten als Vorgaben in der Umsetzung eines Trainingsbetriebes.

Folgende generelle Leitlinien sind zu beachten:

  • Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht.
  • Körperkontakte müssen unterbleiben.
  • Einen Abstand von mindestens 2 m zueinander einhalten.
  • Duschen und Umziehen vor und nach dem Training erfolgen zu Hause.

Eine Ausübung von Volleyball im Wettkampfmodus ist weiterhin noch nicht vorgesehen!

Weitere Details zu allen notwenigen Maßnahmen können den Anhängen, sowie den Internetseiten unter „Verwandte Links“ entnommen werden.

Beispiel-Vorlagen für Vereine

Der Hesschische Volleyballverband bedankt sich beim TSV Frankenberg und beim VC Wiesbaden, die ihre Anschreiben als Beispiele zur Verfügung stellen:

Zu beachten ist, dass die jeweilige Zuständigkeit für die tatsächliche Öffnung von Sportanlagen auf privaten Flächen dem jeweiligen Ordnungsamt obliegt. Für öffentliche Felder bedarf es der Zustimmung des Sportamtes.

Weitere Anpassungen der Vorschriften jederzeit möglich

Der HVV-Vorstand beschloss in seiner letzten Sitzung eine Vorgehensweise für alle Entscheidungen der kommenden Monate auf Sicht. Die stetige Neubeurteilung der Lage sollte als Handlungsgrundlage im Vordergrund stehen.

Die Vereine werden gebeten, dies gleichermaßen zu tun und die Umsetzung des Trainingsbetriebes zu beobachten. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten, sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen.

Verwandte Links

#hessenvolley
Facebook
Instagram
Twitter
Youtube