Wertung der Saison 2019/20 für alle hessischen Ligen
  04.04.2020 •     Halle


Der HVV wird die abgebrochene Spieltzeit in den oberen Ligen analog zum DVV werten. Für die unteren Ligen kommt eine Quotientenmethode zum Einsatz.

Der Volleyball-Spielbetrieb wurde in den hessischen Ligen am 12.03.2020 aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage (Covid-19) in Deutschland durch den Hessischen Volleyballverband (HVV) beendet. Dabei folgte der HVV dem Deutschen Volleyball-Verband, der ebenfalls am 12.03.2020 den Spielbetrieb einstellte.

Am 25.03.2020 fand eine Abstimmung aller Landesspielwarte und des Bundesspielwartes statt, um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise der Wertung der Saison 2019/20 und entsprechender Auf- und Abstiegsregelungen zu besprechen. Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die nächste Saison zu ermöglichen, hat die Landesspielkommission (LSK) auf Basis dieser Abstimmung verschiedene Regelungen für die hessischen Ligen erarbeitet.

Soweit möglich hat die LSK dabei die Regelungen des DVV übernommen. Leider ist dies nicht in allen Ligen ohne gravierende Auswirkungen auf den zukünftigen Spielbetrieb möglich. So wurde entschieden, in den Oberligen und den Landesligen auf Basis der DVV-Regelungen vorzugehen. Ab der Ebene der Bezirksoberliga kommt eine Quotientenregelung zum Einsatz, wie sie in den meisten Landesverbänden angewendet wird, die eine komplette Anwendung der DVV-Regelungen nicht durchführen können.

Regelung für die Oberligen und Landesligen

Meisterschaft
Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/20 wird der Meister-Titel nicht vergeben.

Auf- und Abstiegsregelung

  • Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen. Das heißt sie steigen auf beziehungsweise müssen absteigen.
  • Aufstiegsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/21 in dieser Spielklasse zu bleiben.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.
  • Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/21 nicht überschritten wird. Die spielleitende Stelle der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.
    HVV: In einem solchen Fall wird ebenfalls nach der Quotienten Methode entschieden.
  • Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/21 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu 4 Mannschaften ab.

Staffelstärke
Die Saison 2020/21 wird höchstens mit 14 Mannschaften gespielt. Erreicht eine Staffel die maximale Stärke, kann höchstens eine Stützpunktmannschaft aufgenommen werden.

Regelung für alle Kreisklassen, Kreisligen, Bezirksligen und Bezirksoberligen

Meisterschaft
Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/20 wird der Meister-Titel nicht vergeben.

Auf- und Abstiegsregelung

  • Die spielerisch ermittelten Tabellenstände werden mittels der sogenannten Quotientenmethode (Punkte/Anzahl der gespielten Spiele) um einen Quotient erweitert. Dieser Quotient bildet die Sortierreihenfolge der Tabelle und ermittelt rechnerisch die Platzierung. Die Mannschaft mit dem höchsten Quotientenwert ist auf Platz 1 anzusetzen.
  • Bei Quotientengleichheit entscheidet das Satzverhältnis, das in diesem Fall ebenfalls durch Bildung eines Quotienten auf Basis der Satzdifferenz gebildet wird (Satzdifferenz/Anzahl gespielter Spiele).
  • Diese neu errechnete Tabelle stellt die Abschlusstabelle der Saison 2019/20 dar. Basierend auf der Abschlusstabelle findet der reguläre Auf- und Abstieg statt.
  • Im Falle von freien Plätzen in einer Staffel verbleiben zuerst die Absteiger in der Staffel, danach wird den 2. oder 3. platzierten der direkt darunterliegenden Staffel oder Staffeln mit dem höchsten Quotienten der Aufstieg angeboten.
  • Die jeweiligen Spielwarte können hier im Sinne der Staffelstabilität andere Regelungen treffen.

Staffelstärke
Die üblichen Staffelgrößen sollen in der Saison 2020/21 eingehalten werden.

Anmerkung zur Quotientenmethode

Der LSK und dem HVV ist bewusst, dass es mannigfaltige Möglichkeiten der mathematischen Ermittlung einer Platzierung gibt und alle nur eine Annäherung an die sportliche Wirklichkeit darstellen. Natürlich hat die Wahl der Methode Auswirkungen auf das Ergebnis.

Leider wird es immer Vorteile und Nachteile für unterschiedliche Mannschaften haben, weshalb es eine Regelung ohne Bevorteilte und Benachteiligte nicht geben wird.

Um eine nachvollziehbare und aufwandstechnisch vertretbare Lösung zur Ermittlung der Platzierung zu erhalten, haben sich die meisten betroffenen Landesverbände für die auch hier zur Anwendung gekommene Quotientenmethode entschieden. Im Sinne einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise hat sich der HVV ebenso dazu entschlossen.

Die Abschlusstabellen sind unter  Halle  Archiv  2019/20 auf der HVV-Internetseite zu finden. Weiterführende Regelungen, die unter Umständen Auswirkungen auf die Staffel in der kommenden Saison haben, werden in den Abschlussrundschreiben der Staffelleiter mitgeteilt (bspw. Nicht-Abstieg aufgrund freier Plätze). Die Regelungen für den Bereich Breiten- und Freizeitsport folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Um möglichst transparent gegenüber den Mannschaften zu sein, bietet der HVV einen oder mehrere Online-Dialogtage an, um Fragen bezüglich dieser Regelungen zu beantworten.

Angesichts der Ausnahmesituation, in der wir uns aktuell aufgrund der Pandemie befinden, bitten wir um Verständnis für unsere Entscheidung.

Timo Geppert
Vorsitzender der Landesspielkommission

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