230624-SA-C-N-07: C-Prüfungslehrgang Kassel - AUSGEBUCHT

Prüfungslehrgang für die Stufe C in Kassel (Ausrichter ACT Kassel) – AUSGEBUCHT

 

Adressen

Theorie: ACTheke, Wimmelstraße 10, 34125 Kassel

Praxis: Achtung Änderung: ACT-Halle, Wimmelstraße 10, 34125 Kassel

Sa., 24.06.2023 von 09.30 bis ca. 17.00 Uhr Prüfung (im Rahmen eines Turniers)

ACHTUNG: Es handelt sich um einen reinen Prüfungslehrgang. Die Teilnehmer bereiten sich selbständig in Eigenstudium vor und/oder besuchen einen

zentral angebotenen Vorbereitungslehrgang; ggf. auch in einem anderen Bezirk (auch online möglich)!

 

Mitzubringen sind: Aktuelles Regelwerk, Schreibsachen, Sportsachen, weiße Oberbekleidung, Pfeife, Passfoto und aktuelle D-Lizenz

 

Bitte Handreichungen für Lehrgänge auf der Homepage des Hess. Volleyballverbandes beachten.

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/vorbereitung-c.pdf

 

Bitte SR-Infoheft auf der Homepage des Hess. Volleyballverbandes beachten.

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/schiedsrichterleitfaden.pdf

 

Anmeldung per mail an: hvv-bezirksrw-nord(@)hessen-volley.de

Termin

24.06.2023 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Referent/in
Dennis Pritsch
Kosten
25,00 €
Ort
Kassel

Wichtige Hinweise

  • Die Bestätigung erfolgt ungefähr 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
  • Nach erfolgter Bestätigung sind die Lehrgangsgebühren VORAB auf das entsprechende Konto zu überweisen: https://www.hessen-volley.de/schiedsgericht/gebuehren.
    Ausnahme: Nur bei Beach-Lehrgängen erfolgt der Einzug der Lehrgangsgebühr im Nachgang.
  • Die Zulassung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt nach Zeitpunkt der Anmeldung und Eingang der Lehrgangsgebühren.
  • Schiedsrichterpässe werden nur bei einer Anwesenheit bis zum Lehrgangsende vom jeweiligen Prüfer bearbeitet.
  • Nicht angemeldete Personen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei nicht gezahlter Gebühr wird bei Bestehen des Lehrganges der Schiedsrichterausweis einbehalten.
  • Bei Nichterscheinen am angemeldeten Lehrgang verfällt die eingezahlte Lehrgangsgebühr ersatzlos.