230916-SA-C-N-05: C-Prüfungslehrgang Frankenberg - AUSGEBUCHT

Prüfungslehrgang für die Stufe C in Frankenberg – AUSGEBUCHT

 

Adresse: Sportlerheim des TSV Frankenberg und Burgwaldschule Frankenberg

Sa., 16.09.2023 von 08.30 bis ca. 16.30 Uhr Prüfung (im Rahmen des Vorbereitungsturniers)

Beginn morgens um 08.30 Uhr im Sportlerheim des TSV Frankenberg, Zum Eder-Stadion 1, Frankenberg; Praxisprüfung ab ca. 11.00 Uhr Burgwaldschule

 

ACHTUNG: Es handelt sich um einen reinen Prüfungslehrgang. Die Teilnehmer bereiten sich selbständig in Eigenstudium vor und/oder besuchen einen

zentral angebotenen Vorbereitungslehrgang!

 

Mitzubringen sind: Aktuelles Regelwerk, Schreibsachen, Sportsachen, weiße Oberbekleidung, Pfeife, Passfoto und aktuelle D-Lizenz

 

Bitte Handreichungen für Lehrgänge auf der Homepage des Hess. Volleyballverbandes beachten.

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/vorbereitung-c.pdf

 

Bitte SR-Infoheft auf der Homepage des Hess. Volleyballverbandes beachten.

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/schiedsrichterleitfaden.pdf

 

Anmeldung per mail an: hvv-bezirksrw-nord(@)hessen-volley.de

Termin

16.09.2023 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Referent/in
Thorsten Vockenroth
Kosten
25,00 €
Ort
Frankenberg, Burgwaldschule, Friedrich-Riesch-Straße 20
Berleburger Straße 22, 35066 Frankenberg

Wichtige Hinweise

  • Die Bestätigung erfolgt ungefähr 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
  • Nach erfolgter Bestätigung sind die Lehrgangsgebühren VORAB auf das entsprechende Konto zu überweisen: https://www.hessen-volley.de/schiedsgericht/gebuehren.
    Ausnahme: Nur bei Beach-Lehrgängen erfolgt der Einzug der Lehrgangsgebühr im Nachgang.
  • Die Zulassung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt nach Zeitpunkt der Anmeldung und Eingang der Lehrgangsgebühren.
  • Schiedsrichterpässe werden nur bei einer Anwesenheit bis zum Lehrgangsende vom jeweiligen Prüfer bearbeitet.
  • Nicht angemeldete Personen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei nicht gezahlter Gebühr wird bei Bestehen des Lehrganges der Schiedsrichterausweis einbehalten.
  • Bei Nichterscheinen am angemeldeten Lehrgang verfällt die eingezahlte Lehrgangsgebühr ersatzlos.