230916-SA-DJ-N-02: Ausbildungslehrgang D und Jugend Frankenberg - AUSGEBUCHT

Ausbildungslehrgang für die Stufen D und Jugend in Frankenberg – AUSGEBUCHT

Adresse: Sportlerheim des TSV Frankenberg und Burgwaldschule Frankenberg

Do., 14.09.2023 von 17.00 bis ca. 21.00 Uhr Vorbereitungsabend incl. schriftl. Prüfung im Sportlerheim, Zum Eder-Stadion 1, 35066 Frankenberg

Sa., 16.09.2023 von 10.00 bis ca. 17.30 Uhr Prüfung (im Rahmen des Vorbereitungsturniers) in der Halle der Burgwaldschule

 

Mitzubringen sind: Aktuelles Regelwerk, Schreibsachen, Sportsachen, weiße Oberbekleidung, Passfoto – eine Pfeife wird durch den HVV gestellt

 

Bitte Handreichungen für Lehrgänge auf der Homepage des Hess. Volleyballverbandes beachten.

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/vorbereitung-d.pdf

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/vorbereitung-j.pdf

 

Bitte SR-Infoheft auf der Homepage des Hess. Volleyballverbandes beachten.

https://www.hessen-volley.de/fileadmin/downloads/06-schiedsrichter/schiedsrichterleitfaden.pdf

 

Anmeldung per mail an: hvv-bezirksrw-nord(@)hessen-volley.de

Termin

14.09.2023 17:00 Uhr - 16.09.2023 17:30 Uhr

Referent/in
Klaus Biermann
Kosten
22,00 €
Ort
Frankenberg, Burgwaldschule, Friedrich-Riesch-Straße 20
Berleburger Straße 22, 35066 Frankenberg

Wichtige Hinweise

  • Die Bestätigung erfolgt ungefähr 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
  • Nach erfolgter Bestätigung sind die Lehrgangsgebühren VORAB auf das entsprechende Konto zu überweisen: https://www.hessen-volley.de/schiedsgericht/gebuehren.
    Ausnahme: Nur bei Beach-Lehrgängen erfolgt der Einzug der Lehrgangsgebühr im Nachgang.
  • Die Zulassung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt nach Zeitpunkt der Anmeldung und Eingang der Lehrgangsgebühren.
  • Schiedsrichterpässe werden nur bei einer Anwesenheit bis zum Lehrgangsende vom jeweiligen Prüfer bearbeitet.
  • Nicht angemeldete Personen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei nicht gezahlter Gebühr wird bei Bestehen des Lehrganges der Schiedsrichterausweis einbehalten.
  • Bei Nichterscheinen am angemeldeten Lehrgang verfällt die eingezahlte Lehrgangsgebühr ersatzlos.