Vielen Dank, liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter!

Schiedsrichterlehrwart: Wechsel der Zuständigkeit ab 08.07.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

 

mit dem Wechsel in der Position des Schiedsrichterwartes im HVV von Uwe Hetzke zu Enrico Immig geht auch ein weiterer Wechsel einher. Ab dem 08.07.23 übernimmt dann Anja Dahl die Funktion des Schiedsrichterlehrwartes. Als neue Lehrwartin wird sie die BK-/B-Aus- und Fortbildung im HVV organisieren und weiterentwickeln.

Ich würde mich freuen, wenn ihr auch Anja in ihrer neuen Funktion so gut und kollegial unterstützen würdet, wie ihr es bei mir in den letzten 8 Jahren getan habt. Es war mir eine große Freude mit euch!!!

Ich werde weiterhin als Schiedsrichterausbilder im HVV tätig sein und denke daher, viele von euch weiterhin und immer wieder gerne zu treffen.

Vielen Dank auch an Uwe Hetzke, Beate Priemer, Thorsten Vockenroth, Christof Nungesser und Patrick Milling, mit denen wir in der Landesschiedsrichterkommission in konstruktiver Weise das Schiedsrichterwesen im HVV vorangebracht haben. 

Ein Extradank für Anja Dahl (in ihrer Doppelfunktion als Bezirksschiedsrichterwartin), Jenny Hesse, Samuel Schoele, Michael Dax, die als Bundesligaschiedsrichter viele Impulse in die Aus- und Fortbildungen im HVV eingebracht haben.

All die hier genannten Namen stehen natürlich stellvertretend für alle Schiedsrichterprüferinnen und -Prüfer im HVV!!!!

 

Beste Grüße und einen schönen Sommer 2023!

 

Michael Hölzinger

Termin

03.07.2023 04:36 Uhr - 01.09.2023 04:36 Uhr

Referent/in
Dr. Michael Hölzinger
Kosten
0,00 €

Wichtige Hinweise

  • Die Bestätigung erfolgt ungefähr 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
  • Nach erfolgter Bestätigung sind die Lehrgangsgebühren VORAB auf das entsprechende Konto zu überweisen: https://www.hessen-volley.de/schiedsgericht/gebuehren.
    Ausnahme: Nur bei Beach-Lehrgängen erfolgt der Einzug der Lehrgangsgebühr im Nachgang.
  • Die Zulassung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt nach Zeitpunkt der Anmeldung und Eingang der Lehrgangsgebühren.
  • Schiedsrichterpässe werden nur bei einer Anwesenheit bis zum Lehrgangsende vom jeweiligen Prüfer bearbeitet.
  • Nicht angemeldete Personen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei nicht gezahlter Gebühr wird bei Bestehen des Lehrganges der Schiedsrichterausweis einbehalten.
  • Bei Nichterscheinen am angemeldeten Lehrgang verfällt die eingezahlte Lehrgangsgebühr ersatzlos.